Eine Sozialleistung soll in Deutschland seit 1965 dazu beitragen, dass niemand auf der Straße leben muss. Gemeint ist das Wohngeld, das vom damaligen CDU-Kanzler Ludwig Erhard eingeführt wurde. Durch dieses werden Mieterinnen und Mieter mit einem Mietzuschuss unterstützt und Eigentümerinnen und Eigentümer durch einen Lastenzuschuss entlastet. Etwa zwei Millionen Haushalte haben in Deutschland Anspruch auf Wohngeld, informiert das Portal familienratgeber.de.
Um eine Bewilligung zu erhalten, muss nicht nur der ausgefüllte Antrag an das zuständige Wohngeldamt geschickt werden, auch einige Unterlagen werden gebraucht. Und in manchen Fällen benötigen Sie auch eine Negativbescheinigung, oder auch Negativbestätigung, um Wohngeld zu erhalten. Was es damit auf sich hat und wie Sie an die Bescheinigung kommen, erfahren Sie hier.
Wohngeld: Was ist die Negativbescheinigung?
Mit einem regulären Wohngeld-Antrag hat eine Negativbescheinigung nichts zu tun. Für einen solchen brauchen Sie neben dem ausgefüllten Formular eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses, einen Nachweis der Miethöhe oder der Belastung, eine Meldebestätigung und die Einkommensnachweise für alle Personen des Haushaltes. Eine Negativbescheinigung kommt hingegen zum Einsatz, wenn Sie bereits Empfängerin oder Empfänger sind und Ihren Wohnort wechseln.
Die Bescheinigung benötigen Sie „bei einem Umzug in den Bereich einer anderen Wohngeldbehörde, wenn Sie dort Wohngeld beantragen“, wird im offiziellen Stadtportal der Stadt München erklärt. Demnach soll die Negativbescheinigung „Doppelzahlungen verschiedener Wohngeldstellen vermeiden“. Für Sie bedeutet das: Sobald Sie nach einem Umzug erneut Wohngeld beantragen, und den Zuständigkeitsbereich ihrer Wohngeldbehörde verlassen, wird von der neuen Wohngeldbehörde eine Negativbestätigung verlangt. Sie müssen diese vorlegen, um eine Chance auf die Bewilligung von Wohngeld zu haben.
In Einzelfällen können Negativbescheinigungen auch aus anderen Gründen benötigt werden. Das Stadtportal nennt hierbei die Vorlage bei einer Ausländerbehörde als Beispiel – und erklärt dazu: „Zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder die Bescheinigung ausdrücklich von der Ausländerbehörde angefordert wurde.“
Auch interessant: Das Wohngeld wird nur über einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Danach können Sie das Wohngeld verlängern. Der Wohngeld-Antrag kann auch online abgeschickt werden.
Wo kann eine Wohngeld-Negativbescheinigung eingeholt werden?
Die Negativbescheinigung kann nur beim früheren Wohngeldamt eingeholt werden. „Sie können diese kostenlose Negativbestätigung mit einem Anruf oder per E-Mail beantragen“, heißt es im Serviceportal der Wohngeldstelle in Hamm. Diese Regelung gilt auch für andere Wohngeldämter. Ihre frühere Wohngeldstelle benötigt von Ihnen zur Ausstellung der Negativbestätigung Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre frühere Adresse und das Datum Ihres Auszuges.
Die Negativbescheinigung kommt dann per Post – und wird in aller Regel kostenlos ausgestellt. Wenn Sie diese beim nun zuständigen Wohngeldamt einreichen, steht einer Bewilligung des Wohngeldes nichts mehr im Wege, wenn Sie für die Sozialleistung berechtigt sind.
Inhaltlich interessant, aber wenn man sich mal die Mühe macht und die zu erbringenden Unterlagen im Detail bewertet, dann muss man unumwunden feststellen, die locker 50% der vorzulegenden Unterlagen absurd sind! Viele dieser beizubringenden Unterlagen liegen der Behörde bereits vor bzw. könnten in einem Abfrageprozess ganz einfach EDV-mäßig abgefragt werden; Meldebstätigung, Negativbescheinigung, Kopie Ausweis etc., das sind doch alles Dinge, welche das Amt einfach und effizient durch eine Computerabfrage erledigen könnte! Warum als nicht? Warum muss der Bürger hier zu A bis Z rennen, um Bescheinigungen zu beantragen und zu übersenden, welche bereits behördlich vorliegen! Absurd, aber scheinbar so ist DEU.
Verstehen kann ich das der aktuelle Mietvertrag vorliegen, und die Person sich identifizieren muss. Ebenso auch das nicht doppelt ausgezahlt werden kann. Die Datenhaltung ist meiner Ansicht nach gar nicht mal so einfach, es muss die DSGVO eingehalten werden.
Tipp: weil in Deutschland bei vielen staatlichen Leistungen eine Art Schuldvermutung gilt. Man sieht es ja auch bei Bürgergeld, Familiengeld, Elternzeit, etc. Da wird grundsätzlich angenommen dass es NUR Betrug gibt. Die Kalkül dahinter ist meiner Meinung nach, dass der Staat es in Deutschland den Menschen bewusst schwer machen will an Leistungen zu kommen. Je niedriger im sozialen man ist, desto komplizierter wird es. Eine Firma kann sich dafür jemanden einstellen. Die alleinerziehende Mutter mit Kind hat dafür keine Zeit und ist schnell überfordert.
Es sollte doch zu denken geben, wenn aufgrund einer DSGVO innerhalb einer Behördenstruktur einzelne Bereiche nicht auf gemeinsam gespeicherte Daten zugreifen dürfen; dürfen sie nicht? Manchmal aber liegt es auch an der Auslegung, am Inhalt der Verordnung. Und warum hat man eigentlich bis heute keine zentrale Speicherstruktur für staatliche bzw. behördliche öffentliche Daten geschaffen? Jede popelige Stadt, Amt etc. speichert ihre erforderlichen Daten dezentral "irgendwo", eine vernünftige Vernetzung bzw. zentrale Speichrung ist bis heute nicht umgesetzt worden. Andere Staaten brachten dies schon lange hin; DEU leider Fehlanzeige.
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